Allgemeine Geschäftsbedingungen |
für Privatkunden - Stand 01.01.2001 Der Antragsteller
erklärt, daß er mindestens 18 Jahre alt ist. 1.0. Geltungsbereich Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der MEG Kommunikationssysteme GmbH – nice4you (im folgenden: nice4you genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Leistungsbedingungen. nice4you ist jederzeit berechtigt, diese Liefer- und Leistungsbedingungen einschließlich der Preise zu ändern. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist nice4you berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
Der Vertrag über die Lieferungen oder Leistungen von nice4you kommt mit der Annahme des Kundenantrages bzw. durch Zuteilung einer Registrierungsnummer durch nice4you zustande. Die Angestellten von nice4you sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherung zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn nice4you sie schriftlich bestätigt hat.
Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen zum Monatsende kündbar. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform. Verstößt eine der Vertragsparteien vorsätzlich oder nachhaltig (d.h. mehrmals) gegen die vertraglich niedergelegten Pflichten, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Es gelten nur die Preise der jeweils aktuellen Preisliste. Dem Kunden wird auf Verlangen eine entsprechende Preisliste ausgehändigt.
nice4you bietet
eine Hotline, die in der Regel von Montags bis Freitags von 11.00
bis 15.00 Uhr
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der nice4you Dienste durch Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die durch den Zugang erhaltenen Daten, Software oder andere Inhalte zu vervielfältigen, zu vertreiben oder zu verkaufen, zu veröffentlichen oder anderweitig zu Übertragen oder geschäftsmäßig zu verwerten. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der nice4you Dienste durch Dritte entstanden sind.
Der Kunde ist verpflichtet, die nice4you Dienste sachgerecht zu nutzen. Er hat dafür zu sorgen, daß die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden. Er verpflichtet sich, die Zugriffsmöglichkeit auf die nice4you Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen, unter anderem gegen das Urheberrecht, zu unterlassen. Die Benutzung des Zuganges und der Dienste erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde haftet für jegliche Inanspruchnahme des Zugangs und/oder der Dienste, die durch die Benutzererkennung bzw. Adresse des Kunden erfolgt.
Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind im Falle einer
infolge leichter Fahrlässigkeit verursachten verspäteten Gewährleistung
oder Nichtgewährung der vertraglichen Leistung der Höhe nach
auf ein monatliches Nutzungsentgelt (Fix-Entgelt) beschränkt.
Bei Ausfüllen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches
der nice4you liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung
von Entgelten. nice4you haftet nicht für die über ihre
Dienste übermittelten Daten und zwar weder für deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei
von Rechten Dritter sind oder der Absender rechtswidrig handelt, indem
er die Daten übermittelt. Wartungs- oder Reparaturarbeiten können
zu einer Unterbrechung der Nutzungsmöglichkeit des Zugangs führen.
Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber der MEG Kommunikationssysteme GmbH ergibt sich hieraus nicht. Sämtliche Entgelte
nach Abs. 2 und 3 werden ausschließlich mittels Bankeinzug erhoben.
Der Kunde erteilt der nice4you hierfür eine entsprechende
Einzugsermächtigung. Die durch den Bezug laufender Leistungen anfallenden
Kosten (Fix-Entgelte) werden monatlich im voraus zu den jeweils gültigen
Konditionen abgerechnet. Nutzungsabhängige variable Entgelte (Verbrauchskosten)
werden monatlich zu den jeweils gültigen Konditionen abgerechnet.
nice4you wird den Kunden auf eine bevorstehende Belastung seines
Kontos mit den jeweiligen Verbrauchskosten hinweisen (die Abrechnung kann
per e-mail erfolgen).
(Telekom-Gebühren)
zwischen dem nice4you Zugangsknoten und dem Kunden sind von letzterem
zu tragen.
alle durch ihn verursachten Gebühren zu bezahlen. Der Kunde hat insbesondere auch die Entgelte zu bezahlen, die ihm im Rahmen, der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der nice4you Dienste durch Dritte entstanden sind.
daß ihm berechnete Gebühren, für die er einzustehen hat, nicht von ihm oder von Dritten verursacht worden sind, so hat er dies nachzuweisen.
14.0. Zahlungsverzug Kommt der Kunde für
zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines
nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder für in einem Zeitraum,
der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der
Entgelte in Höhe eines Betrages der das monatliche Grundentgelt für
zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann nice4you das Vertragsverhältnis
ohne Einhaltung einer Frist kündigen. nice4you behält
sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor. 15.0. Schlußbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. |